Wann tritt die neue EU-Trinkwasserrichtlinie in Kraft?
Im Januar 2021 wurde die neue EU-Trinkwasserrichtlinie verabschiedet. Sie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden, in Deutschland eigentlich bis zum 12. Januar 2023.
Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben einen entsprechenden Entwurf der „Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung“ erarbeitet und auf den Weg gebracht. Dieser Entwurf bedarf allerdings noch der abschließenden Zustimmung des Bundesrates. Diese wurde in der letzten Sitzung des Bundesrates im Dezember 2022 noch nicht erteilt und die Zustimmung wurde auf die erste Sitzung im Jahr 2023 vertagt.
Der Entwurf für die anstehende Novellierung der Trinkwasserverordnung ist mit 73 Paragraphen deutlich umfangreicher als die derzeit noch gültige Verordnung mit nur 25 Paragraphen.
Wichtige Neuerungen sind unter anderem
- Eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung für alle Wasserversorger, also für jeden, der Trinkwasser an einen Verbraucher abgibt. Dazu gehören auch Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften etc.,
- neue Anforderungen an Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen,
- neue Parameter wie Bisphenol A und PFAS,
- Verschärfung der Grenzwerte für bestehende Parameter wie Chrom, Arsen und Blei,
- die Stilllegungspflicht von Bleirohren.
Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, sind wir Ihr Ansprechpartner für die Beratung nach TrinkwV, die technische Bestandsaufnahme und Bewertung sowie die Gefährdungsanalyse nach VDI 6023.
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